Ab Januar 2008 werden Wärmepumpen-Heizung vom Staat gefördert.
Damit Sie diese Fördermittel erhalten, müssen verschiedene Forderungen hinsichtlich des Anlagenaufbaus erfüllt sein.
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der
Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 bei
Sole / Wasser- und Wasser / Wasser-Wärmepumpen und 3,5 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen.
Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage.
Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen
Prüfinstituts nachzuweisen oder als gleichwertiger Nachweis anerkannt wird das EHPA
(European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegel.
Dies ist ein Auszug der Forderungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), eine ausführliche Aufschlüsselung der Richtlinien zur Förderung sowie Anträge finden Sie hier.
Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden sind nicht förderfähig.
* Jahresarbeitszahl. Die Jahresarbeitszahl errechnet sich indem man die an das Heizsystem abgegebene Wärme durch die aufgenomme elektrische Energie teilt.
** Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung der 10 kW übersteigt. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € + ((Nennwärmeleistung -10) × 120) €.
*** Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung der 10 kW übersteigt. Sie beträgt mindestens 1200 €. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € +
((Nennwärmeleistung -10) × 100) €.
Die Firma Schandog übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung eingereichter Anträge auf Förderung, somit enstehen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der Firma Schandog HK Technik GmbH.